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CDU-Fraktion stellt Anfrage zur Feinstaubbelastung

Unter dem 09.03.2012 stellt die CDU-Fraktion eine Anfrage zur Feinstaubbelastung zur Beantwortung in der Sitzung des Stadtrates v. 22.03.2012:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
 
wir bitten, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung zu nehmen:
 
  1. Wie stellt sich die Gesamtentwicklung der Feinstaubbelastung im Raum Speyer dar?
  2. Inwieweit sind die Maßnahmen nach Ziffer 4 des Aktionsplans zur Minderung der Feinstaubbelastung umgesetzt worden?
  3. Soweit einzelne Maßnahmen noch nicht verwirklicht wurden: Welche Hinderungsgründe bestehen und wann ist ggf. mit einer Umsetzung zu rechnen?
  4. Sind weitere, nicht im Aktionsplan aufgeführte Maßnahmen vorgesehen oder bereits realisiert worden?
  5. Lässt sich infolge der Umsetzung der Maßnahmen eine Verbesserung der Situation, sprich: eine messbare Reduzierung der Feinstaubbelastung, feststellen („Wirkungskontrolle“ nach Ziffer 8 des Aktionsplans)?
  6. Lassen sich ggf. eingetretene Verbesserungen bestimmten Maßnahmen zuordnen?
Begründung:
 
Da in Speyer vor einigen Jahren zeitweise die Gefahr der Überschreitung der Grenzwerte für die Feinstaubbelastung bzw. der maximal zulässigen Überschreitungstage (35) bestand, war entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ein „Aktionsplan zur Minderung der Feinstaubbelastung“ aufzustellen. Dieser wurde durch die Abteilung Umwelt und Forsten in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht erstellt und nach Beratung durch den Umweltausschuss am 01.06.2006 vom Stadtrat am 21.09.2006 verabschiedet.
 
Die CDU-Stadtratsfraktion unterstützte die Vorlage des Aktionsplanes 2006 für Speyer als einen wichtigen Schritt zur Schaffung gesunder Lebensverhältnisse in unserer Stadt. Wir schätzen auch weiterhin die Bedeutung des Aktionsplanes als hoch ein.
 
Auch wenn generell festgestellt werden muss, dass die lokalen Einflussmöglichkeiten auf die Feinstaubbelastung als vergleichsweise gering einzustufen sind (nach den derzeitigen Schätzungen sind „nur“ 10-16 % der Gesamtfeinstaubbelastung in Speyer auf lokale Ursachen zurückzuführen, vgl. Ziffer 3.4 Aktionsplan), sind wir der Auffassung, dass jede -wenn auch kleine - Verbesserung der Situation, die innerhalb lokaler Einflussmöglichkeiten liegt, genutzt werden sollte, sofern sie verhältnismäßig ist.
 
Der Ausschuss für Umwelt und Verkehr wurde zuletzt in den Sitzungen vom 06.03.2008 und 12.02.2009 von der Verwaltung über Ergebnisse der jeweiligen „Feinstaubbelastungsepisoden“ informiert. Nach nunmehr gut 5 Jahren Existenz des Aktionsplanes sollte nach Auffassung der CDU-Stadtratsfraktion eine Evaluation erfolgen.
 
Im Hinblick auf Ziffer 6 der Anfrage ist auszuführen: Der lokale Kfz-Verkehr (und auf diesen beschränken sich die kommunalen Einflussmöglichkeiten im Bereich Verkehr) macht Schätzungen des Landesamts für Umweltschutz, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht zufolge eine Belastung von ca. 35 % aus. Dies wiederum ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass nur 10-16 % der lokalen Belastung auch tatsächlich lokal verursacht sind.
 
Auch hier ist daher leider festzuhalten, dass das Verbesserungspotential im Rahmen der kommunalen Einflussmöglichkeiten schon rechnerisch sehr begrenzt ist. Dennoch  wäre es ein Ansatz, mit dem Bereich ÖPNV, der zur Neuausschreibung ansteht und daher auch eine Möglichkeit der Verbesserung bietet, einen Beitrag zur weiteren Minderung der Feinstaubbelastung zu leisten.
 
Mit freundlichen Grüßen,
 
Dr. Gottfried Jung
Fraktionsvorsitzender