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CDU beantragt Gesamtkonzept für den Fahrradverkehr

Unter dem 04.10.2104 beantragt die CDU-Fraktion die Erstellung eines umfassenden Gesamtkonzeptes für den Fahrradverkehr, um das Leitbild "Fahrradstadt" nachhaltig zur Umsetzung zu bringen.
 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

Fahrräder sind in Speyer ein beliebtes Verkehrsmittel. Sie helfen, Verkehrslärm zu vermeiden, ihre Nutzung ist gut für die Gesundheit, und auf Distanzen unter drei Kilometern stellen sie das schnellste sowie klimaschonendste Verkehrsmittel dar. Die CDU-Fraktion ist davon überzeugt, dass es möglich ist, durch eine weitere gezielte Förderung des Fahrradverkehrs die Bedeutung dieses Verkehrsmittels für Speyer zu steigern. Wir wünschen uns für unsere Stadt das Leitbild „Fahrradstadt“. Aber dieses Leitbild soll nicht nur proklamiert, sondern es soll intensiv „gelebt“ werden.

Auch im vom Stadtrat beschlossenen Klimaschutzkonzept werden weitere Anreize zur Förderung des Fahrradverkehrs gefordert. Genannt werden der „Ausbau von Fahrradstellplätzen im innerstädtischen Gebiet, die Bereitstellung von Fahrrad-Stadtplänen, das Einführen eines Fahrradverleihsystems und die motivierende Information der Bevölkerung über die Vorteile der Radnutzung.“

Ohne Zweifel sind dies wichtige Maßnahmen. Sie reichen aber nicht aus, um dem Leitbild “Fahrradstadt“ gerecht zu werden. Notwendig ist ein Gesamtkonzept für den Fahrradverkehr in Speyer, das neben den vorstehend genannten Maßnahmen ein Radwegesystem einschließlich eines Leitsystems für das gesamte Stadtgebiet beinhaltet, das nach einem bestimmten Grundprinzip gestaltet ist. Dieses Grundprinzip muss an dem heutigen Stand der Erfahrungen ausgerichtet sein, die in anderen Städten mit intensivem Fahrradverkehr gewonnen wurden. Dabei meinen wir mit dem Begriff „Radwegesystem“ ausgebaute Radwege sowie Verkehrsräume, die gemeinsam von den verschiedenen Verkehrsmitteln genutzt werden bis hin zu Einbahnstraßen mit gegenläufigem Verkehr.

Der Vorentwurf für einen Verkehrsentwicklungsplan weist bereits eine Reihe von Konfliktpunkten auf, die zur Förderung des Fahrradverkehrs gelöst werden müssen. Insoweit braucht „das Rad nicht neu erfunden zu werden“. Die Betrachtung einer Anzahl von Konfliktpunkten ersetzt aber nicht ein Gesamtkonzept, das alle in Speyer wünschenswerten Maßnahmen zur Förderung des Fahrradverkehrs beinhaltet und in dem alle Einzelmaßnahmen nach einem bestimmten Grundprinzip aufeinander abgestimmt sind.

Dabei sollen auch für Speyer völlig neue Ideen gesammelt und auf ihre Realisierbarkeit geprüft werden. So hat zum Beispiel der Deutschlandfunk vor wenigen Tagen unter der Überschrift „Lastenräder und die Lust am kostenlosen Teilen“ über ein zunehmendes Interesse in Städten an elektrischen Lastenrädern berichtet, die für Lastentransporte in Innenstädten eingesetzt werden können. Darüber hinaus können mit Leihfahrrädern verschiedene Verkehrssysteme wie der motorisierte Individualverkehr, der öffentliche Personennahverkehr oder das Carsharing besser vernetzt werden.

Bei der Förderung des Fahrradverkehrs kommt es auf einen guten Fahrkomfort ebenso an wie auf Verkehrssicherheit. Der Aspekt der Verkehrssicherheit spielt aber nicht nur für Fahrradfahrer eine wichtige Rolle, sondern auch für das Nebeneinander von Fahrrad- und Fußgängerverkehr. Hier ist gegenseitige Rücksichtnahme gefragt.

Ein spezielles Gesamtkonzept für den Fahrradverkehr ist auch deshalb erforderlich, weil wir auf dieser Basis gute Chancen dafür sehen, in relevantem Umfang Fördermittel des Bundes zur Umsetzung der erforderlichen investiven Maßnahmen zu erhalten. Wir sind aber auch unabhängig davon der Überzeugung, dass nur dann das Leitbild „Fahrradstadt Speyer“ den Bürgerinnen und Bürgern erfolgreich vermittelbar ist, wenn nicht nur hier und da – womöglich über Jahre gestreckt – Einzelmaßnahmen durchgeführt werden, sondern ein Gesamtpaket erarbeitet und möglichst zügig umgesetzt wird.

Im Rahmen seiner erfolgreichen Klimaschutzinitiative fördert das Bundesumweltministerium finanziell bauliche und infrastrukturelle Maßnahmen zur nachhaltigen Mobilität, insbesondere des Fahrradverkehrs. Dabei werden Zuwendungen bis zu 40 Prozent der investiven Ausgaben, maximal 250 000 Euro pro Antrag, gewährt. Gefördert werden Radverkehrsanlagen in Form von Radfahrstreifen und Schutzstreifen oder baulich angelegte Radwege, sofern diese als wichtige Lückenschlüsse ein bestehendes Radwegenetz ergänzen, die Umgestaltung von Knotenpunkten mit vorbildlicher Radverkehrsführung oder die Signalisierung zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und des Verkehrsflusses des Radverkehrs, aber auch die Einrichtung hochwertiger Abstellanlagen wie Überdachungen für Radabstellanlagen, die Aufstellung von wettergeschützten Fahrradbügeln und die Einrichtung von Fahrradstationen.

Voraussetzung für eine Förderung ist nach der hier einschlägigen Richtlinie des Bundesumweltministeriums zur Förderung von Klimaschutzprojekten, dass die vorgesehenen investiven Maßnahmen Bestandteile eines Radverkehrskonzepts sind, aus dem bereits Maßnahmen umgesetzt wurden. Förderanträge können im Jahr 2015 bis spätestens 31. März und dann erst wieder im Jahr 2016 ebenfalls bis zum 31. März gestellt werden.

Aus all diesen vorstehend geschilderten Gründen bitten wir, dem Stadtrat in seiner nächsten Sitzung folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der Vorarbeiten für den Verkehrsleitplan und in enger Abstimmung mit dem Fahrradbeauftragten zügig ein „Gesamtkonzept zur Förderung des Fahrradverkehrs in Speyer“ zu erarbeiten und zu dessen Umsetzung einen Antrag auf Zuweisung von Fördermitteln aus der Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums zu stellen.

Um keine Zeit zu verlieren, bitten wir, diesen Antrag bereits dem neu gebildeten Verkehrsausschuss in seiner bevorstehenden Sitzung am 15. Oktober vorzulegen, damit er von Anfang an bei den Beratungen über den Verkehrsentwicklungsplan berücksichtigt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gottfried Jung
Fraktionsvorsitzender