CDU verfolgt zukunftsweisendes Bebauungskonzept für Gelände hinter der Jugendförderung
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
hinter dem Gebäude der Jugendförderung im Anschluss an das Normand-Gelände befindet sich in bester Lage ein der Stadt gehörendes Grundstück, das in Zukunft für eine Bebauung in Betracht kommt. Ein kleiner Teil des Geländes wird für den Bau einer neuen Kindertagesstätte genutzt, ein weiterer Teil des Geländes ist schon jetzt für eine Wohnbebauung nutzbar. Das ehemalige Sportplatzgelände wäre ab 2018 für eine Wohnbebauung nutzbar. Bereits in einem Antrag vom 24.02.2014 haben wir uns dafür ausgesprochen, auf dem gesamten Areal ein Modellprojekt „Junges Wohnen“ vorzubereiten.
Die Realisierung eines Wohnbauprojekts auf dem gesamten Areal sollte nach Auffassung der CDU-Stadtratsfraktion nun auf den Weg gebracht werden. Dies sollte nach unserer Auffassung anders als in der herkömmlichen Weise geschehen. Üblicherweise wird ein Bebauungsplan erstellt, unter Umständen nach einem vorangegangenen städtebaulichen Wettbewerb. Nach unserer Überzeugung sollte jedoch eine andere, im nachfolgenden Antrag beschriebene Vorgehensweise gewählt werden, wobei hier Erfahrungen aus anderen Kommunen, zum Beispiel aus Karlsruhe, genutzt werden können.
Wir bitten deshalb, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung zu nehmen:
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Entwicklung eines sozial-, ökologisch und städtebaulich zukunftsweisenden Bebauungskonzepts für das Gelände hinter der Jugendförderung einschließlich des sogenannten „Sportplatzes“ ein erfahrenes externes Berater- und Moderatoren-Team auszuwählen.
Die Kern-Aufgaben dieses Berater- und Moderatorenteams umfassen vor allem:
Zur integrativen Planungswerkstatt sollen alle Personen Zugang haben, die an einer Wohnung oder einem Haus auf dem Gelände interessiert sind. Des Weiteren sollen Einrichtungen und Personen aus dem räumlichen Umfeld die Möglichkeit haben, sich mit ihren Vorstellungen konkret einzubringen.
Auf Basis der Planungswerkstatt-Ergebnisse werden dann die weiteren planungsrechtlichen Schritte weiter konkretisiert und zur Beschlussfassung geführt (Bebauungsplan).
Ziel soll ein Wohnprojekt für gemeinschaftliches Wohnen unter besonderer Berücksichtigung junger Familien sein. Die Wohngebäude sollen als Energie-Plus-Häuser errichtet werden, sodass ein energieautarkes Wohnquartier entsteht. Die Baugemeinschaften entscheiden selbst, ob sie Wohngebäude in eigener Verantwortung errichten oder durch Bauträger/Wohnungsbauunternehmen errichten lassen.
Das zukunftsweisende Wohnquartier steht grundsätzlich für Wohnen in allen Rechtsformen (Wohneigentum, Genossenschaft oder Miete) zur Verfügung. Wohnverträgliches Gewerbe und Dienstleistungen können Teil des Quartiers sein.
Die fachlich zuständigen Ämter der Stadtverwaltung, insbesondere die Stadtplanung, werden beauftragt, die geeigneten Rahmensetzungen mit der Politik und dem ausgewählten externen Beratungs- und Moderatorenteam auszuarbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gottfried Jung
Fraktionsvorsitzender