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CDU beantragt Resolution gegen das geplante Verbot des Betriebs von E-Ladestationen durch Stadtwerke

Um dem drohenden Verbot des Betriebs von E-Ladestationen durch Verteilnetzbetreiber (wie bspw. die Stadtwerke Speyer) entgegenzuwirken, hat die CDU-Fraktion dem Statdtrat einen Resolutionsentwurf gegen die Neufassung des Artikel 33 der Richtlinie für den ELektrizitätsbinnenmarkt vorgelegt.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten, dem Stadtrat in seiner nächsten Sitzung folgende Resolution zur Beschlussfassung vorzulegen:

RESOLUTION DES SPEYERER STADTRATES

Der Rat der Stadt Speyer lehnt die von dem EU-Parlament und dem Rat der EU vorgeschlagene Neufassung des Artikels 33 Absatz 1a der Richtlinie für den Elektrizitätsbinnenmarkt ab, wonach die Verteilnetzbetreiber, wie zum Beispiel kommunale Stadtwerke, künftig nicht mehr Eigentümer von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge sein, diese Ladepunkte errichten, verwalten oder betreiben dürfen.

Begründung:

Die Bundesregierung, Landesregierungen und viele Kommunen haben sich anspruchsvolle Ziele zum Schutze des Klimas und der Umwelt gesetzt. So hat der Rat der Stadt Speyer auf Antrag der CDU-Fraktion am 2. November 2010 mit großer Mehrheit das Konzept „Speyer 100% regenerativ“ beschlossen. Darin wurden neben ehrgeizigen klimaschutz- und energiepolitischen Zielen auch festgelegt, den CO2– und Feinstaubausstoß so weit wie möglich zu senken. Das Konzept und dessen Umsetzung besteht aus vielen Bausteinen. Einer davon ist die Förderung von E-Kraftfahrzeugen. Hierzu werden logischerweise E-Ladestationen benötigt. Unsere Stadtwerke haben bislang sieben E-Ladestationen errichtet. Sie planen in naher Zukunft sechs weitere Stationen einzurichten und natürlich auch alle Stationen zu betreiben.

Am 21. Februar 2018 hat das EU-Parlament im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie im Rahmen einer Novellierung der Richtlinie für den Elektrizitätsbinnenmarkt vorgeschlagen, in Artikel 33 Absatz 1a den Verteilnetzbetreibern, wie zum Beispiel kommunalen Stadtwerken, zu untersagen, Eigentümer von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge sein, diese Ladepunkte errichten, verwalten oder betreiben zu dürfen. Zwar ist in Artikel 33 Absatz 2 Richtlinienentwurf vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten den Verteilnetzbetreibern das Errichten und Betreiben von E-Ladestationen gestatten, aber das gilt nicht, wenn Dritte nach einem Ausschreibungsverfahren Interesse bekunden, Eigentümer von E-Ladestationen zu sein. Die Verhandlungen zwischen EU-Parlament, -Kommission und -Ministerrat sollen im zweiten Halbjahr 2018 beginnen und noch im Jahr 2018 abgeschlossen werden.

Bleibt die Richtlinie unverändert, würde gerade den Akteuren vor Ort, die mit Motor des Klimaschutzes und der Wende am Energiemarkt sind, Fesseln angelegt. Ein Baustein zur Verringerung des CO2– und Feinstaubausstoßes wäre nicht mehr so leicht umsetzbar. Denn es ist fraglich, ob die am Markt agierenden oder sich formierenden Großbetreiber von E-Ladestationen, wie die Automobilindustrie oder Energiewirtschaft, dieses Netz in dem Maße ausbauen, wie es die kommunalen Stadtwerke vor Ort tun würden. Zudem verzögert und verteuert ein Ausschreibungsverfahren den Ausbauprozess. Auch käme die unveränderte Umsetzung der Richtlinie und eine entsprechende Interessenbekundung Dritter einer Enteignung der Verteilnetzbetreiber gleich, die bislang E-Ladestationen errichtet haben.

Die Resolution soll allen EU-Abgeordneten aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, dem VKU, den kommunalen Spitzenverbänden und dem in diesem Falle für die EU zuständige Bundeswirtschaftsministerium mit der Bitte zugeleitet werden, sich gegen die geplante Änderung der Richtlinie für den Elektrizitätsbinnenmarkt auszusprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Peter Rottmann                                                                      

Stv. CDU-Fraktionsvorsitzender