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B 9 - Antwort des Verkehrsministeriums enttäuschend

Die Unzufriedenheit der betroffenen Bürger über die vom Land vorgesehenen Konsequenzen aus der kürzlichen schalltechnischen Untersuchung ist nachvollziehbar. Wieso nur an sieben Wohngebäuden passive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen werden sollen und bei den benachbarten Anwesen nicht, obwohl diese genauso nahe an der Umgehungsstraße liegen und weshalb bei Aufenthalten im Freien nach Auffassung des Verkehrsministeriums offenbar jeglicher Lärmschutz entbehrlich ist, bleibt unerfindlich. Vor allem auch, weil das Land mit der Anbahnung passiver Lärmschutzmaßnahmen Grenzwertüberschreitungen anerkennt.
Die seinerzeit von der CDU auf den Weg gebrachte und vom Stadtrat über alle politischen Gruppierungen hinweg einstimmig (!) beschlossene Resolution ist nach wie vor der Maßstab, um für die betroffenen Bürger nennenswerte Verbesserungen hinsichtlich des unerträglich gewordenen Verkehrslärms zu erreichen.

Dabei kommt aufgrund der erheblichen Zunahme der Verkehrsunfälle mit LKW-Beteiligung auf der Umgehungsstraße im Bereich Speyer (zwischen 2004 und 2006 um rd. 46 %) vor allem eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (80 km/h für Lkw’s und Pkw’s) mit wirksamer stetiger Überwachung in Betracht. Letztere wurde vom Land bisher stets abgelehnt.

Letztlich kann wohl nur eine Bemautung der B 9 eine nachhaltige Verbesserung bewirken. Die Lage dieser Bundesstraße in der Mitte beiderseits des Rheins verlaufender Autobahntrassen und der hierdurch hervorgerufene Ausweichverkehr von „Mautflüchtlingen“ verlangt nach Meinung der CDU mittelfristig geradezu nach einer Mautregelung für diese zwischenzeitlich überregional bedeutsam gewordene Verkehrsachse.