Antragsschreiben der CDU-Fraktion vom 27.02.2009:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten, dem Stadtrat in seiner nächsten Sitzung folgende Resolution zur Beschlussfassung vorzulegen:
Bürger schützen – Lkw-Verkehr reduzieren
Der Schwerlastverkehr hat auf den Bundesstraßen B 9 und B 39 im Bereich von Speyer erheblich zugenommen. Trotz zwischenzeitlich zu verzeichnender Rückgänge der Spitzenbelastung unmittelbar nach Einführung der Maut lagen auch im Jahr 2008 die Zahlen an den Dauerzählstellen Rinkenbergerhof und Schwegenheim immer noch deutlich über den Vergleichszahlen vor Einführung der Mautpflicht auf Bundesautobahnen für Lastkraftwagen über 12 t zulässiges Gesamtgewicht (40 % am Rinkenbergerhof, 33 % in Schwegenheim). Es ist daher weiterhin von einem erheblichen Anteil sogenannter Mautflüchtlinge auf der B 9 und B 39 auszugehen.

Der Stadtrat ist sich der Tatsache bewusst, dass auf der Grundlage der derzeit gültigen Grundsätze für die Lärmkartierung die B 9 und die B 39 nicht zu den Schwerpunkten kommunaler Lärmaktionsplanung zählen. Da es jedoch verschiedene methodisch bedingte Schwächen der Lärmkartierung gibt – etwa weil in die Berechnung nur die zulässigen, nicht die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten der passierenden Fahrzeuge eingehen -, sieht der Stadtrat weiterhin Handlungsbedarf zur Dämpfung der erheblichen Verkehrslärmbelastung der Anwohner vor allem durch den Schwerlastverkehr.
Anknüpfend an die Resolution des Stadtrats vom 24.05.2007 zum gleichen Gegenstand verabschiedet der Stadtrat der Stadt Speyer folgende Entschließung:
Der Stadtrat
- erkennt an, dass auf der Grundlage der Resolution vom 24.05.2007 in einem intensiven Dialog der zuständigen Behörden unter Einbeziehung der Betroffenen bereits verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes realisiert werden konnten beziehungsweise dabei sind, realisiert zu werden. Dazu zählen insbesondere die Schließung der Lärmschutzlücke an der B 9 im Bereich von Speyer-Nord, die Verhängung eines Lkw-Überholverbots auf der B 9 im Bereich von Speyer und eine erweiterte Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich der B 39;
- hält das von der Landesregierung bereits im Oktober 2006 verhängte Nachtfahrverbot für den Lkw-Transitverkehr für einen wichtigen Baustein des Lärmschutzes und intensive Kontrollen angesichts der immer wieder festzustellenden Verstöße auch zukünftig für geboten;
- hält die Tatsache, dass aufgrund bundesrechtlicher Vorgaben das Anfahren des Tankhofs Schwegenheim und die anschließende Weiterfahrt nachts uneingeschränkt möglich ist, für eine Schwäche des Nachtfahrverbots zu Lasten der Anlieger an der B 9;
- hält auch vor dem Hintergrund prognostizierter weiterer Steigerungen des Lkw-Verkehrs auf der Straße trotz der getroffenen Maßnahmen weitere Bemühungen um eine Verbesserung des Lärmschutzes der Bürgerinnen und Bürger für geboten;
- spricht sich deshalb dafür aus, dass kurzfristig auch auf dem noch nicht von einer Geschwindigkeitsbeschränkung erfassten Stück der B 39 vor bzw. nach der Salierbrücke Tempo 70 sowohl aus Lärmschutz- wie aus Verkehrssicherheitsgründen eingeführt wird;
- dass auf der B 9 stationäre Geschwindigkeitskontrollanlagen in jeder Fahrtrichtung geschaffen werden;
- dass des weiteren zur realitätsnäheren Erfassung des Verkehrsaufkommens eine weitere Dauerzählstelle im Bereich zwischen Autobahnkreuz Speyer und Abfahrt B 39 eingerichtet wird;
- dass die Lärmschutzeinrichtungen an der B 9 und der B 39 regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft und mittelfristig ertüchtigt werden sowie die noch fortbestehende Schutzlücke im Bereich Oberkämmerer ebenfalls geschlossen wird;
- dass bei der nächsten grundlegenden Sanierung des Fahrbahnbelags doppellagiger offenporiger Asphalt („Flüsterasphalt“) Verwendung findet; und
- spricht sich erneut dafür aus, dass die B 9 mindestens zwischen dem AK Speyer und dem Wörther Kreuz als Mautausweichstrecke schnellstmöglich in die Lkw-Maut einbezogen wird, da die Bemautung nur des Teilstücks zwischen Kandel-Süd und der Landesgrenze bisher nicht die erhoffte dämpfende Wirkung hatte und das Problem das Mautfluchtverkehrs nicht nur durch eine Bemautung auf elsässischer Seite zu lösen ist.
Auf dieser Grundlage bittet der Stadtrat die Verwaltung, sich, soweit eine eigene Zuständigkeit nicht besteht, bei den zuständigen Stellen auch weiter für eine Realisierung der genannten Maßnahmen stark zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gottfried Jung
Fraktionsvorsitzender