So leicht darf es sich Staatssekretär Schweitzer vom rheinland-pfälzischen Verkehrsministerium nicht machen, wenn er nun erklärt, nicht im Wege stehen zu wollen, „wenn die Stadt das Tempolimit auf einmal nicht mehr möchte“. Dem Land und den Speyerer Bürgern ist sehr wohl bekannt, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Umgehungsstraße von verschiedenen Seiten immer wieder gefordert, aber seitens des Landes stets abgelehnt wurde. Die Forderungen wurden vor allem mit der Tatsache begründet, dass die B 9 bei Speyer den ursprünglichen Charakter einer Umgehungsstraße längst verloren und zwischenzeitlich eine überregionale Bedeutung für den Güterfernverkehr erlangt hat, wobei sich diese Entwicklung durch den Ausweichverkehr infolge der Mautregelung für Bundesautobahnen noch erheblich verstärkte.

Die plötzliche Kehrtwende des Landes war bekanntermaßen nichts anderes als die günstige Gelegenheit eines Wahlgeschenkes für den seinerzeitigen SPD-Kandidaten für die Oberbürgermeisterwahl, Dr. Markus Wintterle. Von vornherein war klar, dass die Begründung des Landes für den Modellversuch rechtlich auf schwachen Füßen stand, weil eine überdurchschnittliche Unfallhäufigkeit auf der B 9 bei Speyer nicht zu verzeichnen war.
Wenn nun der unabhängige Stadtrechtsausschuss aufgrund des Widerspruchs eines Germersheimer Bürgerszum Ergebnis kommt, für den vom Land initiierten Modellversuch fehle es an einer hinreichenden Rechtsgrundlage, bedeutet dies noch lange nicht, eine Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit auf der Umgehungsstraße sei nicht mehr gewollt. Es darf daran erinnert werden, dass es der Stadtrat in seiner einstimmig(!) gefassten Resolution vom 24. Mai 2007 für erforderlich hielt, die Bürgerinnen und Bürger „vor unzumutbaren Lärmbelästigungen zu schützen“ und ihm hierfür „insbesondere eine Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit geeignet“ erschien, ohne sich gleich auf einen konkreten Grenzwert festzulegen.
Auf der Umgehungsstraße zügig voranzukommen, ist eine Seite der Medaille. Andererseits ist es durchaus zumutbar, beim Befahren der B 9 bei Speyer ein bis zwei Minuten mehr Zeit aufzuwenden, um den berechtigten Anliegen lärmgeplagter Anwohner durch eine Geschwindigkeitsbeschränkung entgegenzukommen. Auch andernorts wird dies so praktiziert. Bei geminderter Geschwindigkeit ist eine erhebliche Geräuschminderung vor allem durch LKW’s zu verzeichnen, insbesondere bei nasser Fahrbahn.
Das Land hat es nun zu verantworten, dass die von ihm vorgegebene Begründung für die Anordnung der Geschwindigkeitsreduzierung, für die beträchtliche Mittel des Steuerzahlers aufgewandt wurden, offenbar nicht ausreicht. Statt einen in seiner rechtlichen Konzeption fragwürdigen und ohnehin lediglich auf ein Jahr befristeten Modellversuch anzuregen, wäre es seitens des Landes richtiger gewesen, sich ernsthaft um Maßnahmen zu bemühen, mit denen der auf Dauer gesundheitsgefährdende Verkehrslärm wirksam und beständig eingeschränkt werden kann. Wenn das nun aufgrund des Widerspruchs eines Germersheimer Bürgers in Gang gesetzte Verfahren eine vorzeitige Beendigung des Modellversuchs bewirken sollte, bleibt im Interesse der betroffenen Anwohner nur zu hoffen, dass sich die Landesregierung nachdrücklich dafür einsetzt, dass die B 9 bei Speyer in die Mautregelung einbezogen wird, sobald diese auch auf hierfür infrage kommende Bundesstraßen ausgedehnt werden kann.
Georg Emes
Ortsverbandsvorsitzender CDU Speyer-West