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CDU-Fraktion beantragt städtebauliches Entwicklungskonzept für das Kasernengelände

Konzeptphase soll städtebaulicher Wettbewerb folgen

Unter dem 02.11.2011 beantragt die CDU-Stadtratsfraktion die Entwicklung von Konzeptalternativen für die bauliche Nutzung des Kasernengeländes in Speyer-Nord. Primäres Ziel soll die Schaffung preiswerten, familien- und kinderfreundlichen Wohnraumes sein. Die Ergebnisse aus der Konzeptphase sollen Grundlage für einen sich anschließenden städtebaulichen Wettbewerb sein.

Der Antrag im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
 
wir bitten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung zu nehmen:
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Universität Kaiserslautern, der Universität Karlsruhe oder einer vergleichbaren Universität möglichst zeitnah Konzeptalternativen für eine bauliche Nutzung des Kasernengeländes in Speyer-Nord zu entwickeln. Der Schwerpunkt der baulichen Nutzung soll bei einer Wohnnutzung, kombiniert mit nicht störendem Gewerbe, liegen. Vorgesehen werden soll preiswerter Wohnraum, dabei aber nicht nur Geschoßwohnungsbau, sondern auch eine Einzelhaus- und eine Reihenhausbebauung. Das Wohnungsangebot soll Generationen übergreifend, insbesondere aber familien- und kinderfreundlich sein. Die vorhandenen Sportanlagen sind zu integrieren.
 
2. Auf Grund der Ergebnisse dieser ersten Konzeptphase soll als Grundlage für einen Bebauungsplan ein städtebaulicher Wettbewerb ausgeschrieben werden.
 
3. Mit dem Land sollen Verhandlungen über den Bau oder die Finanzierung eines qualifizierten Lärmschutzes für das Gebiet geführt werden.
 
4. Die Stadtwerke werden beauftragt, ein Konzept für eine regenerative Wärmeversorgung für das gesamte Gebiet zu erarbeiten.
 
5. Der Haupt- und Stiftungsausschuss ist kontinuierlich über die weitere Entwicklung zu informieren. Erforderliche Entscheidungen sind mit ihm abzustimmen, soweit nicht Entscheidungen des Stadtrats erforderlich sind.
 
6. Mit dem Bau- und Planungsausschuss sind alle weiteren Fragen der baulichen Nutzung frühzeitig abzustimmen.
 
Begründung:
 
Nachdem erst vor kurzer Zeit die Aufgabe des Bundeswehrstandortes Speyer bekanntgegeben wurde, sind im Vorfeld einer künftigen neuen Nutzung des Kasernengeländes in Speyer-Nord noch viele Fragen offen. Dazu gehört, wann die Bundeswehr den Standort verlässt, wer unter welchen Bedingungen das Gelände vom Bund erwirbt und in welchem Umfang mit einer finanziellen Unterstützung des Bundes sowie des Landes zu rechnen ist. Eventuelle Altlastenfragen müssen geklärt, und es muss entschieden werden, wie ein ausreichender Lärmschutz für das Gelände sichergestellt werden kann.
 
Dieser Klärungsprozess wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Diese Zeit sollte in planerischer Hinsicht nicht ungenutzt bleiben. Für die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs als Grundlage eines Bebauungsplans ist es in dieser Phase noch zu früh. Vielmehr sollten die oben genannten Fragen vorher geklärt werden. Im Vorfeld eines solchen Wettbewerbs ist es aber sicherlich sinnvoll, die Zeit zu nutzen, um erste Nutzungsalternativen zu entwickeln. In der Vergangenheit konnten immer wieder gute Erfahrungen damit gemacht werden, dass die Stadtplanung in Zusammenarbeit mit einer der benachbarten Universitäten Konzepte entwickelt hat. Eine solche Lösung käme auch in dieser ersten Phase in Betracht, in der ohne Vorfestlegungen, außer den im vorstehenden Antrag genannten, Ideen entwickelt und auf ihre Realisierbarkeit getestet werden. Diese Konzepte könnten auch die Grundlage für eine öffentliche Diskussionsphase sein.
 
Es böte sich an, dass zumindest Teile des Kasernengeländes von den in Speyer ansässigen gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften übernommen werden. In jedem Fall sollte vertraglich sichergestellt werden, dass sich die Stadt einen bestimmenden Einfluss auf die bauliche Nutzung sichert, der weiter reicht als die Rolle der Stadt als Trägerin der Bauleitplanung. In diesem Zusammenhang sollte sich die Stadt zum Beispiel eine Entscheidungsbefugnis über die Form der Energieversorgung des gesamten Gebiets sichern. Es liegt nahe, dass dabei die Stadtwerke die Möglichkeit erhalten, eine effiziente und regenerative Energieversorgung vorzunehmen. Für ein Modellkonzept ließen sich möglicherweise auch Fördermittel von Bund oder Land einwerben.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Dr. Gottfried Jung