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„Das Ende denken“

Frauen Union: Info-Veranstaltung zu Sterbebegleitung

Information und Aufklärung im Kontext der aktuellen parlamentarischen Debatte über Sterbebegleitung und Sterbehilfe im Bundestag stand im Fokus des Gesprächsforums „Das Ende denken“ der Frauen Union Speyer. Unsicherheiten und offene Fragen im Spannungsfeld zwischen Fremd- und Selbstbestimmung sollten der FU-Vorsitzenden Silvia Hoffmann zufolge abgebaut bzw. beantwortet werden. Vor interessiertem Publikum referierten MdL Dr. Axel Wilke, Dr. med. Klaus Lander, Pfarrer Dr. Werner Schwartz, Petra Gutekunst (Palliativ-Beratungsdienst Speyer) und Helmut Schäf (DGHS) über gesetzliche Regelungen, Möglichkeiten der Palliativmedizin, stationären wie ambulanten Hospizdienst und Selbstbestimmung am Lebensende.
„Den Tagen mehr Leben geben und nicht dem Leben mehr Tage geben“ (frei nach C. Saunders) ist laut Dr. Lander der Leitgedanke der Palliativmedizin, die sich an den Wünschen und Bedürfnissen des Patienten orientiere, verbunden mit einer täglichen Neubewertung von Sinnhaftigkeit und Ausrichtung der Therapie. Ebenso betont Petra Gutekunst für den ambulanten Palliativberatungsdienst das Primat der Lebensqualität, dabei die ganzheitliche Betreuung von Patient und familiärem Umfeld in den Mittelpunkt rückend. Qualität und Breite palliativer Betreuung haben „enorm zugenommen“ und das laufende Gesetzgebungsverfahren lasse einen weiteren quantitativen und qualitativen „Schub“ erwarten, zieht Pfarrer Dr. Schwartz eine positive Bilanz für die Hospiz- und Palliativversorgung.

Ohne die Bedeutung der Palliativmedizin in Abrede zu stellen, plädiert der Vertreter der DGHS für Wahlfreiheit und fordert zur Herstellung von Rechtssicherheit die Legalisierung des ärztlich begleiteten Suizids. Im Gegensatz zur Tötung auf Verlangen sei die Beihilfe zum frei gewählten und vom Patienten selbst durchgeführten Suizid nicht strafbar, erläutert Dr. Wilke. Sofern der Arzt während des Tathergangs selbst nicht anwesend ist, entfalle auch der Straftatbestand der „unterlassenen Hilfeleistung“.
Die Entscheidung über die gesetzliche Regulierung der Sterbehilfe fällt Ende des Jahres ohne Fraktionszwang im Bundestag.