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Teilerfolg für die CDU-Ratsfraktion beim Finanzausgleich

In der Sitzung am 26. April 2018 beschloss der Stadtrat auf Antrag der CDU einstimmig, dass sich der Oberbürgermeister bei der geplanten der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes für eine Erhöhung der Schülerzahlen einsetzt. Statt mit dem Faktor 0,5 sollten die Schüler der Gymnasien, der Berufsbildenden Schulen und der IGS bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung B 2 mit dem Faktor 1 angesetzt werden.
Prominente Unterstützung bekam die CDU von Prof. Dr. Färber von der Universität Speyer. In einer Anhörung im Innenausschuss des Landes kritisierte sie ebenfalls den unzureichenden Grundbetrag für SchülerInnen bei weiterführenden Schulen.

Am 19. September 2018 beschloss das Parlament in 2. Lesung die Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes. Leider ohne die höhere Berücksichtigung der Schülerzahlen.

Allerdings waren die Bemühungen der CDU nicht ganz erfolglos. Denn beschlossen wurde, den Ausgleich bei der Schlüsselzuweisung B 2 von 50 % auf 60 % zu erhöhen.

Nach Berechnungen des Finanzpolitischen Sprechers, Hans-Peter Rottmann, steigt die Erstattung pro Schüler von 343 € auf 411 €. Nach den Schülerzahlen 2018 bringt das c. p. jährlich Mehreinnahmen von 353.400 €.

Nach den Planzahlen für 2018 ergibt sich für die weiterführenden Schulen in Speyer ein Zuschuss von 5,24 Mio. € für die derzeit 5.197 Schüler. Im Vorjahr waren es noch 5,75 Mio. € Hier hat die Stadt ihre Hausaufgaben gemacht. Pro Schüler sank der Zuschuss von 1.108 € auf 1.009 €. Nach Abzug der höheren Schlüsselzuweisung bleibt aber immer noch ein nicht gedeckter Bedarf von fast 600 € pro Schüler, insgesamt 3,1 Mio. €.

Wären die Wohnsitzkommunen verpflichtet, sich anteilmäßig an den Kosten zu beteiligen, müssten sie rund die Hälfte dieses Betrages übernehmen. Das wären 1,55 Mio. €. Dieses Geld fehlt Speyer jedes Jahr. 

Weiterhin beschloss das Parlament auch eine Erhöhung der Schlüsselzuweisung B 1 um 25 € pro Einwohner. Das bringt für Speyer c. p. Mehreinnahmen von 1,27 Mio. € pro Jahr.