CDU begrüßt Verwaltungsvorlage zur Herabsetzung des Erbbauzinses für neu zu begründende Erbbaurechte – wichtiger Beitrag zu mehr Eigentumsbildung
„Damit setzt die Verwaltung um, was die CDU in der letzten Haushaltsdebatte beantragt hatte,“ so Fraktionsvorsitzender Axel Wilke. Erbbaurechte sind eigentlich dazu gedacht, Haushalten mit geringerem Einkommen die Anschaffung von Wohnungseigentum zu ermöglichen, indem die Grundstücksanschaffungskosten erst einmal entfallen und durch die regelmäßige jährliche Nutzungsgebühr an den Eigentümer ersetzt werden. Allerdings, so die CDU, waren Erbbaurechte wegen der stark gesunkenen Zinsen seit Jahren nicht mehr attraktiv. Da wir nun aber im Rahmen des Wohnungsmarktkonzepts nicht nur Mietwohnraum, sondern auch Eigentumsbildung fördern wollen, musste hier dringend nachgesteuert werden. Auch wenn der Erbbauzins mit 3 % immer noch über dem aktuell sehr niedrigen Zinsniveau liegt, auf lange Sicht ist das ein attraktiver Zins. Gerade das von uns nachhaltig unterstützte Projekt für Häuser am Mausbergweg könnte davon profitieren. Der Beschluss wird helfen, dass Speyer als Wohnstandort – auch und gerade für junge Familien – gestärkt wird, ist sich Wilke sicher.