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Finanzierung des Tierschutzvereins Speyer

Dringender Nachbesserungsbedarf des Landes

Keine landeseinheitliche Regelung zur Kostenbeteiligung der Kommunen an der Unterbringung und Versorgung von Fundtieren

Besuch des Tierheims Speyer verknüpft mit einer Tierfutterspende Besuch des Tierheims Speyer verknüpft mit einer Tierfutterspende

Mitte Dezember hatte der Landtagsabgeordnete Michael Wagner (CDU) dem Speyerer Tierheim eine Futterspende überbracht. Bei dieser Gelegenheit erfuhr Wagner von den Sorgen und Nöten, die das Tierheim aktuell plagen. Kostensteigerungen bei den Löhnen, gestiegene Aufwendungen für Futtermittel und Tierarztkosten sowie erhöhte Ausgaben für Energie und Heizung wird das Tierheim Speyer nur schwerlich allein stemmen können. Gleichzeitig muss das Tierheim einen Spendenrückgang von bis zu 50 % verschmerzen, bekam Wagner zur Auskunft. Gedanken an eine Schließung des Tierheims wurden laut.

Diese heikle Situation war für Wagner Anlass, mit einer Kleinen Anfrage nachzuhören, ob die Landesregierung dem Tierheim Speyer in dieser wirtschaftlich nicht ganz einfachen Zeit eine entsprechende Hilfe angedeihen lassen kann. Eine Antwort des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) liegt Wagner inzwischen vor. Der Abgeordnete wollte u.a. wissen, inwieweit die Landesregierung die Tierheime über die Fundtierpauschalen hinaus unterstützt.

Laut Staatsministerin Katrin Eder (GRÜNE) gibt es zunächst keine landeseinheitliche Regelung zur Kostenbeteiligung der Kommunen an der Unterbringung und Versorgung von Fundtieren, z. B. in Form einer Fundtierpauschale. Grundsätzlich seien alle aufgefundenen Haustiere beim Fundbüro der Kommune als Fundtiere zu melden. Es habe sich bewährt, dass Kommunen mit den Tierschutzvereinen, in denen die örtlichen Tierheime betrieben werden, die Kostentragung vertraglich regeln. Entsprechende Vereinbarungen zu Kostenbeteiligungen seien zwischen den Vereinen und den zuständigen Kommunen zu treffen. Ein Regelungsmechanismus durch die Landesregierung sei nicht geplant, so Staatsministerin Eder.

Die Einrichtung von Sonderfonds bzw. eine Sonderfinanzierung für von einer Schließung betroffene Tierheime ist von Seiten des MKUEM nicht vorgesehen.

Die Landesregierung biete aber verschiedene Förderprogramme zur Unterstützung des Tierschutzes an. So könnten gemeinnützige Vereine, die Tierheime oder ähnliche Einrichtungen unterhalten, für den Unterhalt dieser Einrichtungen bis zu 3.500 Euro im Jahr geltend machen. Daneben können im Tierschutz tätige gemeinnützige Vereine, denen durch die Kastration von Katzen Kosten entstehen, mit einem Betrag von bis zu 30 Prozent der jährlichen Gesamtausgaben, jedoch höchstens 2.560 Euro, gefördert werden. Darüber hinaus fördere das Land im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel im Wege der Projektförderung tierschutzrelevante Projekte, so die Ministerin. Daneben gebe es  Fördermaßnahmen im Bereich von Fortbildungsmaßnahmen und Informationsveranstaltungen zum Thema Tierschutz.

Die Einrichtung von Sonderfonds bzw. eine Sonderfinanzierung für von einer Schließung betroffene Tierheime ist von Seiten des MKUEM nicht vorgesehen, teilt Staatsministerin Eder Wagner mit. Auch seien Überbrückungskredite zu Sonderkonditionen für von der Schließung betroffene Tierheime seitens des MKUEM nicht geplant.

Wagner begrüßt es sehr, dass der Haupt- und Stiftungsausschuss am 19. Januar über eine Neuregelung der Kostenbeteiligung zwischen der Stadt und dem Tierheim berät. Damit sei ein erster Schritt in die richtige Richtung getan. Allerdings dürfe das Land die Kommunen mit ihren Tierheimen nicht im Regen stehen lassen. Man könne nicht darüber hinwegsehen, dass gerade im Ausgabenbereich die Kosten sprunghaft angestiegenen sind. Eine Verdoppelung oder Verdreifachung der Energiekosten mache auch vor einem Tierheim nicht Halt und auch den anfallenden Tierarztkosten könne sich ein Tierheim ja nicht verschließen. "Ministerin Eder hat Recht, wenn sie sagt, dass Tierschutzvereine eine große Aufgabe und Verantwortung mit der Aufnahme und der adäquaten Versorgung aufgefundener Haustiere übernehmen. Durch diese Betreuung und Organisation einer möglichst schnellen Rückführung an die Besitzer bzw. einer pflichtbewussten Weitervermittlung leisten die Tierschutzvereine einen bedeutenden Beitrag im Sinne des Tierschutzes. Umso wichtiger ist es, in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Lage den Tierheimen unter die Arme zu greifen. Die schmale Unterstützung der Landesregierung reicht  hierfür meines Erachtens nicht aus. Hier muss das Land dringend nachbessern," fordert Wagner.