CDU Speyer - Deine Speyer-Partei.

CDU beantragt Prüfung der Zuschußfähigkeit diverser Projekte im Rahmen des EFRE-Programms

Unter dem 08.09.2013 stellt die CDU-Fraktion einen umfassenden Prüfungsantrag. Gegenstand ist die Frage der Förderungsfähigkeit diverser Vorhaben aus den Bereichen Umwelt, ÖPNV und Kultur durch das Operationelle Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
 
zur Aufstellung des Operationellen Programms für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) im Bereich des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ für die neue Strukturfondsperiode 2014 bis 2020 hat die Landesregierung folgende Grundsätze beschlossen:
 
  1. Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation
  2. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von klein- und mittelständigen Unternehmen
  3. Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen in allen Branchen der Wirtschaft
  4. Umweltschutz und Förderung der nachhaltigen Nutzung der Ressourcen
 
Die Landesregierung erwartet, dass die EU dem Land Rheinland-Pfalz Fördermittel in Höhe von 163 Mio. Euro für Maßnahmen im Sinn dieser Grundsätze zur Verfügung stellt, wobei dies voraussetzt, dass das Operationelle Programm von der Kommission genehmigt wird.
 
Aus diesem Förderprogramm werden für geeignete Maßnahmen Zuschüsse bis zu 50 % zur Verfügung gestellt. Die Komplementärmittel müssen dabei keinesfalls von der öffentlichen Hand, zum Beispiel der Kommune, kommen. Sie können auch von anderen Maßnahmeträgern zur Verfügung gestellt werden, deren Aufnahme in das Förderprogramm die Stadt Speyer vermittelt. Die Verwaltung sollte deshalb prüfen, welche Projekte für eine Förderung in Betracht kommen könnten, damit diese gegebenenfalls für eine Förderung angemeldet werden. Dabei sollten insbesondere die oben genannten Grundsätze 3 und 4 herangezogen werden.
 
Zu Punkt 3 nennt die Landesregierung folgende Maßnahmen:
  1. Entwicklung und Erprobung neuer anwendungsorientierter Techniken im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz
  2. Projekte von klein- und mittelständischen Unternehmen zur Energieeinsparung und zur effizienten Nutzung von Energie
  3. Erstellung und Umsetzung von Strategien zur Senkung des CO2-Ausstoßes
  4. Beratung und Aktivierung der Bevölkerung und von Unternehmen für einen bewussten Umgang mit Energie und dem Klimawandel
  5. Energetische Sanierung ausgewählter öffentlicher Infrastrukturen
 
 
Die ersten vier Punkte betreffen in erster Linie unsere Stadtwerke Speyer GmbH und die Umsetzung der jeweils auf Antrag der CDU-Stadtratsfraktion beschlossenen Klimaschutz- und Energieleitlinie sowie des Zielkonzepts „Speyer 100% regenerativ“.
 
Antrag 1:
Die Verwaltung möge prüfen, inwieweit Maßnahmen, die in der Klimaschutz- und Energieleitlinie sowie mit dem Zielkonzept „Speyer 100% regenerativ“ vorgesehen sind, zur Förderung durch das EFRE-Programm 2014 - 2020 angemeldet werden können.
 
Eine Maßnahme zur Senkung des CO2-Ausstoßes könnte auch die Reduzierung des PKW-Verkehrs durch den Ausbau des ÖPNV darstellen.
 
Antrag 2:
Die Verwaltung möge prüfen, ob die Kosten zur Errichtung des S-Bahn-Haltepunkts Süd oder zumindest die hierfür anfallenden Planungskosten beziehungsweise andere Maßnahmen zur Förderung des ÖPNV über das EFRE-Programm förderungsfähig sind.
 
Unter Berücksichtigung des Waldreichtums von Rheinland-Pfalz legt die Landesregierung ein besonderes Augenmerk auf die Verwendung von Holz als nachhaltigen Baustoff, was dauerhaft CO2 bindet und so zum Klimaschutz beiträgt.
 
Antrag 3:
Die Verwaltung möge prüfen, ob die Verwendung von Holz als Baustoff bei Bauprojekten als förderungsfähig angemeldet werden kann. Dabei ist insbesondere an das Projekt des Vereins „Netzwerk Umweltbildung e.V.“ für das Haus der Natur und Umweltbildung in der Nähe der Walderholung zu denken.
 
Zu klären ist, ob die unter 5. genannte energetische Sanierung öffentlicher Infrastrukturen auch städtische öffentliche Gebäude umfasst.
 
Antrag 4:
Die Verwaltung möge prüfen, ob entsprechende Sanierungsmaßnahmen anstehen und förderungsfähig sind.
 
Zu Punkt 4 nennt die Landesregierung folgende Maßnahmen:
 
1. Beratung von Unternehmen beim Ressourcenverbrauch
2. Weiterentwicklung eines nachhaltigen Tourismus
3. Verbesserung des kulturtouristischen Angebots
4. Denkmalgerechte Inwertsetzung des baulichen kulturellen Erbes, insbesondere bei den bestehenden und geplanten UNESCO-Welterbestädten und weiteren bedeutsamen und kulturtouristisch interessanten Denkmälern
5. Begleitung von Konversionsmaßnahmen zur integrierten städtischen Entwicklung, insbesondere zum Ausbau der gewerblichen Infrastruktur unter Einbeziehung von Konversionsflächen
 
Der erste Punkt betrifft die bereits unter dem Ziel Verringerung des CO2-Ausstoßes angeführten Maßnahmen der Stadtwerke Speyer GmbH.
 
Antrag 5:
Die Verwaltung möge prüfen, ob entsprechende Beratungsmaßnahmen der Stadtwerke Speyer GmbH förderungsfähig sind.
 
Die Punkte 2 und 3 beziehen sich auch auf die vorgesehene Verbesserung und Umstrukturierung des Tourismus-Büros und des touristischen Angebots in Speyer.
 
Antrag 6:
Die Verwaltung möge prüfen, ob entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden können und förderungsfähig sind. Dabei sollte auch geprüft werden, ob betriebliche Investitionen zum Abbau von Mobilitätshindernissen in Übernachtungsbetrieben und in eine aus Sicht mobilitätseingeschränkter Menschen vorzunehmende Verbesserung der touristischen Infrastruktur gefördert werden können.
 
Der Punkt 4 scheint geradezu auf Speyer zugeschnitten zu sein. Hier gibt es verschiedene Maßnahmen, die zur Förderung angemeldet werden könnten.
 
Antrag 7:
Die Verwaltung möge prüfen, welche denkmalgerechten Bau- und Sanierungsmaßnahmen zur Förderung angemeldet werden könnten. Weiterhin sollte geprüft werden, inwieweit Maßnahmen zur Aufnahme der SCHUM-Städte als Weltkulturerbe zur Förderung angemeldet werden können. Insbesondere sollten dabei Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur für mobilitätseingeschränkte sowie natur- bzw. kulturaffine Gäste in Erwägung gezogen werden.
 
Auch Punkt 5 betrifft Speyer und bezieht sich auf die Konversionsfläche Pionierkaserne.
 
Antrag 8:
Die Verwaltung möge prüfen, ob die mit der Konversion der Kaserne verbundenen Kosten zur Förderung angemeldet werden können.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Dr. Gottfried Jung
Fraktionsvorsitzender