CDU Speyer - Deine Speyer-Partei.

CDU beantragt Maßnahmen zur Verbesserung der Situation Behinderter

Unter dem 07.12.2014 beantragt die CDU-Fraktion Maßnahmen zur Verbesserung der Situation behinderter Menschen in Speyer.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit ihrem Beitritt zur UN-Behindertenrechtskonvention hat sich die Stadt verpflichtet, für die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen an den gesellschaftlichen Prozessen einzutreten. Diesbezüglich ist bereits einiges in Speyer getan worden. So wird z. B. trotz Einschränkungen im Zusammenhang mit dem KEF der Fahrdienst für Behinderte von der Stadt weiterhin finanziell unterstützt und bei Straßenbaumaßnahmen auf eine Absenkung von Bordsteinen geachtet.

Der CDU-Fraktion liegt viel daran, die Situation der Behinderten weiter zu verbessern. Wir denken in diesem Zusammenhang an folgende Maßnahmen, zu denen wir zwei Anträge und eine Anfrage vorlegen und bitten, diese auf die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung zu nehmen:

1.       Im abgelaufenen Jahr wurden Schwerbehinderte mit aG-Vermerk auf Antrag 25 Einzelfahrten im Jahr mit jeweils 10 € von der Stadt bezuschusst. Da die Hin– und die Rückfahrt als Einzelfahrt zählen, kann zur Zeit so jeder Berechtigte einmal im Monat diese Unterstützung wahrnehmen. In früheren Jahren standen jedem Berechtigten zwei Einzelfahrten pro Woche zu, die von der Stadt mit jeweils 14 € bezuschusst wurden.  Die Einschränkung der Bezuschussung auf eine Hin- und Rückfahrt im Monat wird den Bedürfnissen der Behinderten nicht gerecht.    

Daher bitten wir den Stadtrat, zu beschließen, dass den berechtigten Behinderten im         Rahmen des Haushaltsansatzes von 20.000 € pro Jahr 50 Fahrten im Wert von 10 € zu erstattet werden.  

Derzeit nehmen 32 Berechtigte Fahrdienste in Anspruch. Demnach würden - bei 50 Fahrten je 10 €  - im Jahr Kosten von 16.000 € anfallen. Diese sind durch den Haushaltsansatz gedeckt.


2.Die Stadt hat eine Bestandsaufnahme im Hinblick auf die Barrierefreiheit von Einrichtungen in Speyer vorgenommen. Das Ergebnis ist auf der Homepage der Stadt unter -Behindertenbeauftragter- Wheelmap veröffentlicht. Allerdings ist  dort z. B.  zu lesen, dass die IBF und der Kulturhof Flachsgasse in die Kategorie teilweise behindertengerecht (orangefarbener Button) eingeordnet sind. Dies ist jedoch unzutreffend. Auch sind viele Einrichtungen noch nicht kategorisiert und mit dem grauen Button „unbekannter Status“  hinterlegt.

Wir bitten um Auskunft darüber, ob die Ergebnisse der städtischen Bestandsaufnahme vollumfänglich in die Datenbank eingeflossen sind. Besteht ggf. die Möglichkeit, noch nicht erfasste Ergebnisse dieser Untersuchung in Wheelmap einzuspielen oder die Erhebung zu ergänzen?

Seitens der Stiftung für Behinderte besteht die Bereitschaft, die diesbezüglichen Kosten zu bezuschussen.

3.      Vielfach ist es Behinderten, älteren Menschen mit Rollatoren oder auch Eltern mit Kinderwagen nicht oder nur schwer möglich, Geschäfte, Gaststätten oder Einrichtungen in Speyer problemlos zu erreichen. Im Internet wird diesbezüglich das Projekt Wheelramp beworben. Das sind mobile Rampen, mit deren Hilfe Höhenunterschiede von bis zu 25 cm (2 Stufen) überbrückt werden können. Sie sind mobil und von geringem Gewicht. Daher könnten sie abends wieder eingezogen werden, würden also keine Stolperfalle darstellen. Die Kosten für eine Rampe liegen zwischen 100 € und 179 €.

Wir bitten den Stadtrat, die Verwaltung zu beauftragen, unter Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes und des Ordnungsamtes zu prüfen, ob für die Beschaffung solcher Rampen ein Bedarf in Speyer besteht und wie dieser ggfs. bedient werden könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gottfried Jung
F
raktionsvorsitzender