CDU beantragt Planungswerkstatt für Gemeinschaftliches Wohnen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung zu nehmen:
„Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, im Anschluss an den Antrag der CDU-Fraktion vom 29.08.2016 eine Planungswerkstatt vorzubereiten, in der ein Konzept für ein Projekt Gemeinschaftlichen Bauens in verschiedener Rechtsform für das Gelände des ehemaligen Sportplatzes der Normand-Kaserne oder des Stiftungskrankenhauses erarbeitet werden kann.
Begründung:
In seiner Sitzung vom 08.09.2016 hat der Stadtrat auf Antrag der CDU beschlossen, dass zur Entwicklung eines sozial, ökologisch und städtebaulich zukunftsweisenden Bebauungskonzepts für das Gelände hinter der Jugendförderung einschließlich des sogenannten Sportplatzes ein erfahrenes externes Berater- und Moderatoren-Team ausgewählt werden soll. Auch in das vom Stadtrat in 2017 verabschiedete Wohnungsmarktkonzept und die Baulandstrategie wurde das Gemeinschaftliche Wohnen mit aufgenommen.
In den vergangenen Monaten hat ein Moderatoren-Team mit großer Erfahrung in der Begleitung und Steuerung solcher Prozesse in mehreren Veranstaltungen Interessenten für Gemeinschaftliches Wohnen informiert und erste Schritte der organisatorischen Umsetzung auf den Weg gebracht. Zuletzt fand am 22. Februar eine gut besuchte Veranstaltung des Dialogforums „Zukunftsfähig wohnen in Speyer“ statt. Auch mit mehreren Ratsfraktionen, darunter auch der CDU, gab es von Seiten dieses Dialogforums Gespräche.
In näherer Zukunft werden sowohl das Sportplatzgelände der ehemaligen Normand-Kaserne, welches Gegenstand unseres Antrags war, als auch das Gelände des Stiftungskrankenhauses von der Stadt vermarktet werden können.
Beide eignen sich für ein Bauprojekt,
- das von den Menschen, die dort später wohnen werden, mitgestaltet wird,
- energetisch fortschrittlich ist,
- das sozialen Gemeinschaftseinrichtungen nach Bedarf der Bewohnerinnen und Bewohner Raum bietet und dadurch das soziale Miteinander über Generationsgrenzen hinweg fördert, und
- das Platz für Wohnen in verschiedener Rechtsform und damit auch für Menschen mit unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten bietet. Genossenschaftliches Wohnen ist dabei für uns eine wichtige Option.
Da der von Moderatoren begleitete Planungsprozess für ein Projekt Gemeinschaftlichen Planens und Wohnens nach den Erfahrungen in anderen Städten wie Karlsruhe oder Landau etwa 2 Jahre beansprucht, ist jetzt, ca. 2 Jahre bevor beide genannten Gelände zur Verfügung stehen, für die CDU der geeignete Zeitpunkt, hierfür die Weichen zu stellen.
Am Anfang des Planungsprozesses steht - neben dem vorläufigen Verzicht auf eine anderweitige Vermarktung der betreffenden Grundstücke - immer eine Planungswerkstatt, in der Interessenten für ein solches Projekt unter Einbeziehung der angrenzenden Nachbarschaft gemeinsam erarbeiten, welche Bebauung und welche begleitende Infrastruktur entstehen soll. Auch die Verteilung zwischen Genossenschaftlichen Wohnformen, Miete und Eigentum ist dort zu klären.
Dabei ist es üblich, dass die Stadt diese Planungswerkstatt organisiert. Sie wirkt an der Auswahl der für die konkrete Planung zu beauftragenden Büros federführend mit. Sie übernimmt auch die Kosten der Planungswerkstatt, während der weitere Prozess dann von den künftigen Nutzern mit den Moderatoren selbst gestaltet und über Umlagen selbst finanziert wird. In der Planungswerkstatt wäre insbesondere zu klären, auf welchem der beiden Gelände Gemeinschaftliches Wohnen realisiert werden soll.
Wir glauben dass die Realisierung eines solchen Wohnprojekts, das die Menschen von Anfang an mitnimmt, nicht nur Kostenvorteile bieten kann, sondern auch wegen des starken Sozialbezugs eine neue städtebauliche Qualität in die Stadt bringen könnte.
Mit unserem Antrag streben wir einen Grundsatzbeschluss an, den bereits laufenden Prozess zu beschleunigen. Den Moderatoren wäre es möglich, auf einer gesicherten Basis intensiv für das Projekt zu werben und weitere Mitstreiterinnen und Mitstreiter zu gewinnen. Die Details sollen von der Verwaltung erarbeitet und dem Bau- und Planungsausschuss vorgelegt werden. Das Verfahren ist dabei so von allen Beteiligten so zügig voranzubringen, dass auch bei einem etwaigen Scheitern der Bemühungen eine anderweitige Überplanung und Vermarktung der Gelände zu dem Zeitpunkt möglich wäre, zu dem die Gelände zur Verfügung stünden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Axel Wilke
CDU-Fraktionsvorsitzender