CDU und SPD beantragen Überprüfung der Sondernutzungssatzung
wir bitten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Stadtratssitzung zu nehmen:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Sondernutzungssatzung vom 17. Februar 2012 einschließlich der dazu gehörigen Sondernutzungsrichtlinie daraufhin zu überprüfen, inwieweit sich die darin getroffenen Regelungen bewährt haben beziehungsweise ob auf Grund der bisherigen Erfahrungen Änderungen notwendig sind. Die Überprüfung soll im Dialog mit den Zielgruppen erfolgen, die von der Satzung besonders betroffen sind.
Begründung:
Die Sondernutzungssatzung ist mit mehr als 30 Seiten ein sehr umfangreiches, zum Teil sehr detailliertes Regelwerk, das in besonderem Maß für den Handel, die Gastronomie und die Hauseigentümer von Bedeutung ist. Den antragstellenden Fraktionen ist es ein Anliegen, dass ein attraktives Erscheinungsbild der Innen- und der Altstadt gewährleistet ist, dass der Handel und die Gastronomie sich in diesem Rahmen angemessen entfalten können und dass auch mit Blick auf die Hauseigentümer Regelungen gelten, die den mit der Satzung verfolgten Zielen angemessen Rechnung tragen. Deshalb müssen die Regelungen praxisgerecht und verhältnismäßig sein.
Nachdem nun mit der Satzung und der dazu gehörigen Richtlinie vier Jahre lang Erfahrungen gesammelt werden konnten, ist es nach unserer Auffassung sinnvoll, zu überprüfen, ob ein Änderungsbedarf besteht und möglicherweise auch eine teilweise Deregulierung möglich ist. Um dies feststellen zu können, ist es wichtig, die Sichtweise des hauptsächlich betroffenen Einzelhandels, der Gastronomie sowie der Hauseigentümer zu kennen. Die Überprüfung soll deshalb von Anfang an im Kontakt mit den Interessenvertretungen dieser Zielgruppen erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gottfried Jung Walter Feiniler
Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender