CDU stellt Anfrage zum Impfschutz in Kindertagesstätten
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir bitten, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Stadtratssitzung vom 24.08.2017 zu nehmen:
Impfschutz in Kindertagesstätten
Das Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 49) ist am 25. Juli in Kraft getreten. Mit dem neuen Gesetz ist das Infektionsschutzgesetz aktualisiert und erweitert worden.
Impfungen gehören zu den wichtigsten und effektivsten präventiven Maßnahmen. Dennoch sind in allen Altersstufen laut Robert Koch Institut Impflücken zu verzeichnen. Denn wer leichtfertigt eine Impfung ablehnt, gefährdet auch, die, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können.
Am Bsp. der Masern kann die Situation in Deutschland wie folgt beschrieben werden. Laut Robert Koch Institut (2017) erfolgt die Masernimpfung häufig zu spät. Die großen Impflücken bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen tragen entscheidend dazu bei, dass eingetragene Masernviren immer wieder zu vielen Krankheitsfällen führen können. Im laufenden Jahr 2017 wurden mit 410 Fällen (13. Kalenderwoche) mehr Krankheitsfälle als im ganzen Jahr 2016 verzeichnet.
Das Gesundheitsministerium möchte mit dem neuen Gesetz die besondere Bedeutung des Impfschutzes bei Kindern dadurch unterstreichen, daß Kindertagesstätten verpflichtet werden, das zuständige Gesundheitsamt zu informieren, wenn Eltern (Sorgeberechtigte) nicht nachweisen können, dass sie von einem Arzt über Impfungen für ihre Kinder beraten worden sind. Das Gesundheitsamt kann säumige Eltern zu einem Beratungsgespräch einladen.
Mit diesem Meldeverfahren wird der Aufbau eines elektronischen Melde-und Informationssystems für meldepflichtige Erkrankungen bzw. Erregernachweise durch das Robert Koch-Institut aufgebaut. Dadurch sollen Infektionsgefahren schneller erkannt werden können und gleichzeitig soll das Meldeverfahren einfacher für Ärzte und Labore werden.
Vor diesem Hintergrund haben wir folgende Fragen an die Verwaltung:
1. Wie wird die gesetzliche Neuregelung in Speyer umgesetzt?
2. Wie ist das Procedere in Speyer bei der Umsetzung des neuen Gesetzes bei getrennt lebenden Sorgeberechtigten?
Hintergrund: Laut Urteil des BGH (Az.XII ZB 157/16) sind Impfungen nach STIKO für Kinder medizinisch angebracht und von erheblicher Bedeutung. Getrennt lebende Eltern eines 5-jährigen Kindes waren sich uneinig, ob das Kind geimpft werden sollte. Die Mutter war dagegen, der Vater sprach sich für die gängigen Impfungen nach Empfehlung der STIKO aus und zog vor Gericht. BGH sprach sich für die Schutzimpfungen des Kindes aus.
3. Wie weit ist die Verwaltung über den Impfstatus der Mitarbeiterinnen/er in den städtischen Kindertagesstätten unterrichtet, insbesondere von Mitarbeiterinnen/ern, die nach 1970 geboren wurden, dies vor dem Hintergrund, dass bei nach 1970 geborenen Erwachsenen Impflücken im Bereich Mumps, Masern, Röteln bestehen und die Stadt bei einer Übertragung u.U. Schadensersatzpflichten treffen könnten?
4. Wie geht die Stadt als Kita-Träger mit ungeimpften Kindern und Mitarbeiterinnen/er mit unvollständigen Impfstatus um?
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Axel Wilke
Fraktionsvorsitzender